Behandlungsplanung

 

eingang-dupl

Behandlungsplanung oder Kostenvoranschlag  –

ein Missverständnis

Ab und zu erreichen uns Anfragen im Internet oder am Telefon  von Patienten zu Kostenvoranschlägen.

Selbstverständlich versuchen wir vor der Behandlung die Kosten möglichst gut abzuschätzen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und auch eine gezielte Entscheidung über die Behandlung treffen können.

Die Voraussetzung für einen Kostenvoranschlag ist eine individuelle Behandlungsplanung. Dazu muss der Patient untersucht  und die Befunde erhoben werden. Daraus folgt eine Diagnose und die Erstellung eines Therapieplanes. Dies sind zahnärztliche Leistungen. Unsere Mitarbeiterinnen an der Rezeption können diesen Therapieplan dann in einen entsprechenden Kostenvoranschlag  übersetzen. Letzteres selbstverständlich ohne Kosten für Sie!

Wir können und dürfen aber  ohne eine Untersuchung keinen Therapieplan erstellen – das wäre unärztlich!

Daher sind ohne Befund,  Diagnose und Therapieplan auch keine seriösen Kostenvoranschläge möglich. Reine Kostenanfragen dürfen Sie gerne an die Mitarbeiterinnen an der Rezeption stellen. Unentgeltlich und ohne  Auskunft darüber, ob wir diese Behandlung  bei Ihnen überhaupt für richtig erachten.

Für einen soliden Therapie- und Kostenplan werden die entsprechenden Kosten für die zahnärztlichen Leistungen wie z.B.  Visite, Röntgenbilder und eventuelle Planungsmodelle,  in Rechnung gestellt (siehe „Gebühren für zahnärztliche Grundleistungen“).